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I M P R E S S U M 
Angaben gemäß § 5 TMG

A & B Fruchthandels GmbH

Heugasse 19,73728 Esslingen

Tel: +49 711 5407497; Fax +49 711 5407499

info@abfruchthandel.com

Steuernummer 59330/01540
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:DE 184420887
Handelsregister Stuttgart: HRB 213298
Geschäftsführerin : Margareta Arnold

AGB -Allgemeine Geschäftsbedinungen

 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Für alle, auch künftige Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. ( WVB ), soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen ersetzt oder ergänzt werden. Die WVB sind erhältlich über den Waren-Verein der Hamburger Börse e.V., Große Bäckerstr. 4, 20095 Hamburg (www.warenverein.de).

1.Allgemeines

1 .1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

 1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verkäufe gelten nur unsere schriftlichen Bestätigungen, die vom Käufer als anerkannt gelten, falls er nicht umgehend nach Empfang schriftlich widerspricht. Falls von uns kein Kontrakt erstellt ist, gilt in jedem Fall unsere Rechnung mit allen Bedingungen als Verkaufsbestätigung.

2. Selbstbelieferungsvorbehalt, Verzug, Unmöglichkeit

 2.1 Alle Verkäufe stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir sind jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und einen etwa bereits erhaltenen Kaufpreis unverzüglich zu erstatten. 

 2.2 Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt oder werden wir durch hoheitliche   Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt und Zufälligkeiten anderer Art wie Krieg, Trockenheit, Überschwemmung, Einstellung der Schifffahrt, Streik, Aussperrung, Nichterteilung von Im- oder Exportlizenzen, devisenwirtschaftlicher Bestimmungen, Feuer, ungenügenden Fang oder Ernte, Mangel an Rohstoffen, Weißblechen usw. an der Lieferung bzw. an der Beschaffung behindert, sind wir berechtigt, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 2.3 Schadensersatz wegen Verzuges oder Unmöglichkeit kann der Käufer nur nach WVB und nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Bedingungen verlangen.

 3. Preise

 3.1.Alle Preise verstehen sich ,soweit nicht anderes vereinbart,ab Werk,in Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung,soweit diese anfällt

3.2. Soweit nicht anderes vereinbart ,verstehen sich alle Preise zzgl. Lizenzgebühr gemäß zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltender Preisliste des von uns beauftragten Dualen Systems.

3.3 Bei Verkäufen in andere EU-Länder hat uns der Käufer umgehend seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (USt.ID-Nr.) anzugeben. Soweit nicht anders vereinbart erklärt der Käufer, dass der Erwerb für sein Unternehmen erfolgt und die Ware bei Verkäufen „EXW“ o.ä. in das Land, in dem er seinen Sitz hat, exportiert wird. Gibt der Käufer die UST-ID-Nr. nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die USt-ID-Nr. missbräuchlich oder wird die Ware nicht exportiert, so haftet er uns unbeschadet weiterer Ansprüche auch für die Zahlung der deutschen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

 4. Zahlungsbedingungen

 4.1 Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

4.2 Auch soweit im Einzelfall eine von Teilziffer 4.1 abweichende Regelung vereinbart ist, können wir alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung gleichwohl sofort fällig stellen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse erbringen, wenn a) ernstzunehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Zahlungseinstellung des Käufers bevorsteht, oder b) sich der Käufer wegen einer Lieferung in Annahmeverzug befindet.

 4.3 Aufrechnen darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers, Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Wenn der Käufer die Ware verarbeitet bzw. mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erfolgt die Be- und Verarbeitung in unserem Auftrag, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wir werden Miteigentümer an der dadurch gewonnenen Ware mit dem Anteil des Verhältnisses des Wertes, den die gelieferte Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung hatte. Die Ware wird für uns unentgeltlich verwahrt.

 5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Bruch, Wasser-, Feuer- und Katastrophenschäden sowie gegen Diebstahl, Unterschlagung etc. ausreichend zum Neuwert zu versichern. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt er im Voraus seine Forderungen gegen die Versicherung an uns ab, die wir hiermit annehmen.

 5.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes vorbehaltlich unseres Widerrufs zu veräußern. Sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschl. vermischter und umgearbeiteter Ware tritt der Käufer bereits jetzt einschließlich aller Neben-, insbesondere Sicherungsrechte, an uns ab, die wir hiermit annehmen. Bei vermischter 3 und/oder umgearbeiteter Ware erfolgt die Abtretung bis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware. Die Abtretung wird mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Forderung des Käufers wirksam. Der Käufer ist berechtigt, abgetretene Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt. Der Käufer ist berechtigt, von uns zu verlangen, diejenigen Vorbehaltswaren oder abgetretenen Forderungen freizugeben, durch die unsere Forderungen wertmäßig um mehr als 20 % übersichert sind. Die Auswahl der freizugebenden Waren oder Forderungen treffen wir.

5.4 Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur vollen Bezahlung Dritten weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder abgetretenen Forderungen sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Kosten unserer Intervention gehen zu Lasten des Käufers.

5.5 Treten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers auf oder befindet sich dieser in Zahlungsverzug, so ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Anforderung die Abtretung sofort gegenüber seinen Kunden anzuzeigen und Auskunft zu erteilen über die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware und die schon durchgeführten und unbezahlten Verkäufe (Kunden, Mengen, Rechnungsnummer, –wert und –datum ). Er hat uns oder einem von uns beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere dem Lager, zu gewähren. Auf unser Verlangen ist die Ware gesondert zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen.

 5.6 Müssen wir zur Sicherung unseres Eigentums von dem Käufer an dieser gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, auf zurückgenommene Waren Abschläge bis zu 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen oder Waren zum Zwecke der Verwertung in unmittelbaren Besitz zu nehmen und freihändig zu veräußern. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten gut gebracht; etwaige durch die Verwertung nicht abgedeckte restliche Forderungen und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Darüber hinaus ist der Käufer uns für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig.

6. Transport, Verpackungskosten

6.1 Soweit wir die Transportgefahr tragen, hat der Käufer Transportschäden sofort beim Transporteur zu reklamieren und von ihm bestätigen zu lassen. Bescheinigungen/Schadensprotokolle sind unverzüglich an uns zu übermitteln, da sonst unsere Versicherung u.U. nicht eintritt.

 6.2 Transportverpackungen - ausgenommen Paletten - werden nicht zurückgenommen und sind vom Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen.

7. Mängelhaftung

 7.1 soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart übernehmen wir keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Ware.

7.2 Mängelrügen des Käufers nach § 377 HGB sind über ihre sonstigen Voraussetzungen hinaus ausgeschlossen, wenn sie nicht vor Beginn der Verarbeitung schriftlich bei uns eingehen.

 7.3 Schadensersatz wegen Mängeln kann der Käufer nur nach WVB und nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Bedingungen verlangen.

8. Schadensersatz, Gesamthaftung

8.1 Im Falle der Verzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf 10 % des Rechnungswertes der betroffenen (Teil- ) Lieferung.

8.2 Sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sofern wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung wegen Vorsatzes und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Aufwendungsersatz, den der Käufer statt der Leistung verlangt, und – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Gerichtsbarkeit Erfüllungsort für beide Teile ist unser Geschäftssitz.

Wir haben das Recht, Differenzen mit dem Käufer nach unserer Wahl entscheiden zu lassen durch a) das Schiedsgericht des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. oder b) durch die ordentlichen Gerichte an unserem Geschäftssitz oder dem Geschäftssitz des Käufers. Will der Käufer im streitigen Verfahren gegen uns vorgehen, so hat er zuvor Gelegenheit zu geben, das Wahlrecht auszuüben

 

 

A&B Fruchthandels GmbH
info@abfruchthandel.com

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